Tagesordnung

Gemeinderat vom 24.11.2020
Tagesordnung
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Gemeinderat vom 24.11.2020
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Entwicklungsplanung "Schriesheimer Hof"

Gemeinderat öffnet die Möglichkeit zur Entwicklungsplanung „Schriesheimer Hof“

Seit über 20 Jahren ist das Gebiet „Schriesheimer Hof“ als „Sonstiges Sondergebiet“ ausgewiesen. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung von Wilhelmsfeld haben die Fraktionen im Gemeinderat seit einem Jahr Ideen und Möglichkeiten diskutiert. Dabei wurde unter dem Gesichtspunkt der schwierigen Ansiedlung von Nahversorgungsunternehmen in Wilhelmsfeld auch das Gebiet „Schriesheimer Hof“ betrachtet.

Schwierig ist die Situation in Wilhelmsfeld aus verschiedenen Gründen. Zum einen, weil sich Grund und Boden in der Regel in Privatbesitz befindet und nicht immer in Händen derer die gerne unternehmerisch tätig werden würden. Zum anderen, weil auf Grund der Straßen- und Verkehrssituation in Wilhelmsfeld jede innerörtliche Maßnahme zu einer erhöhten Belastung durch Verkehr und Parkbedürfnisse führt.

Auch haben sich die Anforderungen an Größe und Verkehrsanbindung für zukünftig wirtschaftlich erfolgreiche Betriebe verändert. Das ist gerade für eine Gemeinde im Einzugsgebiet von Heidelberg von Bedeutung.

Was letztendlich an Entwicklungspotenzialen in einem Gebiet wie dem „Schriesheimer Hof“ gehoben werden kann, müssen die Interessen von Eigentümern und potenziellen Unternehmern zeigen. Die Rahmenbedingungen dafür wollen wir mit der Bevölkerung, den Eigentümern und den Beratern des Planungsbüros für städtebauliche Entwicklung diskutieren.

Wichtig ist vor allem, dass hier nicht die Gemeinde baut und losgelöst von der Bevölkerung plant. Wichtig ist, dass kein Klotz im Außenbereich, sondern eine sinnvolle und in das Ortsbild integrierte Visitenkarte für Wilhelmsfeld entsteht.
Wichtig ist, dass keine Grünfläche im Hau-Ruck-Verfahren zugebaut wird.
Wichtig ist, dass nicht die Ziele Einzelner sondern die Ziele der Wilhelmsfelder Bevölkerung im Mittelpunkt stehen.

Deshalb haben wir in der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2020 formal das erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet und einer Veränderungssperre zugestimmt, die vorerst 2 Jahre Gültigkeit hat. Änderungen auf dem Gelände und an den Grundstücksverhältnissen sind damit nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. Das dient auch dem Schutz der Eigentümer.

Wir als CDU-Fraktion denken, dass der bisher sehr konstruktive Umgang im Gemeinderat und mit der Verwaltung immer diese Ziele im Auge behalten wird. Wir gehen davon aus, dass der Weg bis zu einem Ergebnis sicher 2 Jahre in Anspruch nehmen wird.

Wir wünschen uns, dass auch die jüngst aufgetretenen Befürchtungen im Verlauf eines offenen Verfahrens zu einem guten, heute noch offenen Ergebnis geführt werden können. Wir wünschen uns ein Ergebnis, das von der breiten Bevölkerung mitgetragen wird und das dann auch von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat in diesem Sinne entschieden wird.

Ihre CDU-Fraktion im Gemeinderat